AGB
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") der Firma MDSystec GmbH & Co. KG (im Folgenden "MDSystec") bestehen aus diesen Rahmen-AGB, sowie den ergänzenden Besonderen Vertragsbedingungen (im Folgenden "BVB") der verschiedenen Geschäftsbereiche (wie „BVB Hosting“, „BVB Domains“, „BVB SaaS“, „BVB Softwarepflege“, „BVB Managed Services“ und „BVB Hardware“). Im Folgenden wird die Abkürzung "AGB" für die Rahmen-AGB und die BVB in ihrer Gesamtheit verwendet.
1.2 Diese AGB regeln den Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden (im Folgenden "Unternehmer" oder "Kunden"). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit folgender Firma zustande:
MDSystec GmbH & Co. KG
Fraundorf 9c
84335 Mitterskirchen
Die MDSystec GmbH & Co. KG wird vertreten durch die MDSystec Verwaltungs GmbH, diese wird vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Miedl
1.4 Für alle Lieferungen und Leistungen von MDSystec gelten ausschließlich diese AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Andere AGB, insbesondere AGB der Kunden werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.5 Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
1.6 Die verbindliche Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, selbst wenn diese AGB in andere Sprachen übersetzt werden bzw. worden sind.
1.7 MDSystec ist berechtigt, diese AGB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2. Vertragsschluss, Vertragsdurchführung
2.1 Die Präsentation der Leistungen von MDSystec stellt kein verbindliches Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits ein verbindliches Angebot (im Folgenden "Beauftragung") abzugeben.
2.2 Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Im Falle einer Zugangsbestätigung der Beauftragung durch MDSystec stellt dies noch keine verbindliche Annahme des Auftrages durch MDSystec dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3 Beauftragungen sind für MDSystec nur verbindlich, soweit MDSystec sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrags nachkommt. MDSystec ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen (außer Samstag, Sonntag und Feiertagen) nach Zugang anzunehmen.
2.4 Soweit MDSystec entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen eingestellt oder geändert werden. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.5 MDSystec behält sich das Recht vor, bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchte und überwachte Erfüllungsgehilfen einzusetzen. In diesem Fall werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3. Zusammenarbeit
3.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen MDSystec und dem Kunden wird hierdurch nicht begründet.
3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen MDSystec unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, welche die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten und verbindliche Entscheidungen treffen können. Die Parteien erkennen an, dass ausschließlich diese genannten Ansprechpartner verbindliche Entscheidungen treffen können. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
3.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt MDSystec bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Überlassen von Informationen, Inhalten, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird MDSystec hinsichtlich der von MDSystec zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren, falls dies nicht schon anderweitig geregelt ist.
4.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
4.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, MDSystec im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass MDSystec die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
4.4 Erfordert die Tätigkeit von MDSystec den physischen oder digitalen Zutritt, Zugang und/oder Zugriff, so hat der Kunde dies zu ermöglichen.
4.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4.6 Die Mitwirkungspflicht des Kunden stellt eine Hauptleistungspflicht dar.
4.7 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von MDSystec tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. MDSystec hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn MDSystec aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
5. Termine
5.1 Angaben über Termine zur Leistungserbringung durch MDSystec verstehen sich als voraussichtliche Termine und sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich durch MDSystec ausdrücklich ein verbindlicher Termin genannt worden ist. Termine zur Leistungserbringung können auf Seiten von MDSystec nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat MDSystec nicht zu vertreten und berechtigen MDSystec, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. MDSystec wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6. Leistungsänderungen
6.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von MDSystec zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber MDSystec äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann MDSystec nach eigenem Ermessen von dem Verfahren nach Ziffer 6.2 bis 6.5 absehen.
6.2 MDSystec prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt MDSystec, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt MDSystec dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt MDSystec die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
6.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird MDSystec dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
6.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Ziffer 6.2 nicht einverstanden ist.
6.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. MDSystec wird dem Kunden den neuen Ablauf mitteilen.
6.7 Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Der Aufwand wird für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung nach Zeitaufwand getroffen wurde, nach dieser, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von MDSystec berechnet.
7. Vergütung, Auslagen
7.1 Die Vergütung von MDSystec erfolgt grundsätzlich nach Zeit- und/oder Materialaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Aufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von MDSystec, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
7.2 Die Vergütungsvereinbarung nach Zeit- und/oder Materialaufwand gilt auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
7.3 Von MDSystec erstellte Kostenvoranschläge, Schätzungen oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Wurde dem Kunden ein Kostenvoranschlag oder eine Schätzung des Zeit- und/oder Materialaufwands erteilt, so findet die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und/oder Materialverbrauch statt. Ist absehbar, dass der veranschlagte Zeit- und/oder Materialaufwand überschritten wird, so wird MDSystec den Kunden unverzüglich hierüber informieren.
7.4 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen und Lizenzkosten Dritter.
7.5 Reisezeit gilt zu 50% als abrechenbarer Zeitaufwand, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Reisen mit dem KFZ gilt der individuelle Kilometersatz als vereinbart. Bei Reisen mit der Bahn gilt die erste Klasse als vereinbart.
7.6 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann MDSystec eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% erheben.
7.7 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von MDSystec getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von MDSystec für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
7.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers egal ob mit gestalterischen, technischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit lassen die Vergütungsregelung unberührt.
7.9 Bei Versendung versteht sich die Vergütung zzgl. einer angemessenen Versandkostenpauschale mindestens jedoch in Höhe von sechs Euro.
7.10 Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Rechte
8.1 Die MDSystec erteilten Aufträge für Mediengestaltung, Datenbank- und Softwareentwicklung und/oder Konzeption sind stets Urheberwerkverträge, die als solche auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet sind. MDSystec behält sich alle Urheber-, Nutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte sowie sonstige Schutzrechte an den erstellten Leistungen und sonstigen Arbeitsergebnissen ausdrücklich vor.
8.2 Die Anwendung der Regelungen des Urhebergesetzes wird zwischen den Parteien auch für den Fall vereinbart, dass die von MDSystec erbrachten Leistungen die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
8.3 Sofern nicht anders vereinbart, gewährt MDSystec dem Kunden an den erbrachten Leistungen grundsätzlich das einfache, national beschränkte Recht, diese Leistungen für ein Jahr für die jeweilige Nutzungsart zu nutzen. Bei Dauerschuldverhältnissen werden diese Rechte für deren Dauer eingeräumt und fallen nach deren Ende automatisch an MDSystec zurück, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
8.4 Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 8.3 beschrieben oder anderweitig vereinbart ist unbeschadet der Ziffer 8.5 unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verpachten oder anderweitig ohne Zustimmung von MDSystec zu verwerten.
8.5 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Nutzung bedarf der Einwilligung von MDSystec in Textform. Die Einwilligung für eine andere als die vertraglich vereinbarte Nutzung, insbesondere für Bearbeitungen, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Medium oder Produkt) oder Wiederholungen (z.B. Nachauflagen), kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
8.6 Eine Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst bei vollständiger Vergütungszahlung. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. MDSystec kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen und/oder einstellen.
8.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers egal ob mit gestalterischen, technischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart.
9. Rechtsverletzungen, Haftungsfreistellung
9.1 Der Kunde stellt MDSystec von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der schuldhaften Verletzung ihrer Rechte und/oder Rechtsgüter durch den Kunden gegenüber MDSystec geltend machen. Dies gilt auch, soweit nur MDSystec nach außen auftritt und der Kunde lediglich im Innenverhältnis mit MDSystec schuldhaft gehandelt hat.
9.2 Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von MDSystec einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, MDSystec für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen, insbesondere vorausgehende Schriftwechsel, zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9.4 Im Falle von Rechtsverletzungen darf MDSystec nach eigener Wahl hinsichtlich der betroffenen Leistung Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9.5 Bei Nichterreichbarkeit des Kunden kann MDSystec die betroffene Leistung zunächst einstellen, bzw. abschalten, um die Rechtsverletzung kurzfristig zu beheben.
10. Gewährleistung
10.1 Die Ansprüche wegen Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen dieses Abschnitts nichts anderes ergibt.
10.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme des Werkes oder ab Lieferung der Ware oder ab Erbringung der Leistung.
10.3 Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Funktion einer Software gilt nicht als Sachmangel, soweit diese nach entsprechender objektiver Betrachtung nicht erwartet werden kann.
10.4 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu. Sofern MDSystec die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Unternehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Unternehmer können wegen einer nicht in einem Mangel des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn MDSystec diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10.5 Gegenüber Unternehmern leistet MDSystec für Mängel der Ware zunächst nach der Wahl von MDSystec Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
10.6 Unternehmer müssen MDSystec offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB; Kaufleute sind verpflichtet, Mängelrügen in Textform zu erheben. Unternehmer müssen Transportschäden unverzüglich bei Entladung/Lieferung anzeigen und schriftlich durch das Entladepersonal oder den Fahrer bestätigen lassen.
10.7 Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von MDSystec als vereinbart, soweit sich nach entsprechender objektiver Betrachtung keine andere Erwartung ergibt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit dar. Gegenüber Unternehmern sind bei Lieferung nach Probe oder Muster auch Gewährleistungsansprüche wegen verdeckter Mängel ausgeschlossen, wenn die tatsächlich gelieferte Leistung der Probe bzw. dem Muster entspricht. Die branchenüblichen Toleranzen gelten als vereinbart.
10.8 Im Falle des Lieferantenregresses gelten die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen mit Ausnahme der Ziffer 10.6 nicht.
10.9 Die verkürzten Gewährleistungsfristen sowie die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
11. Haftung
11.1 MDSystec haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
11.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch MDSystec bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von MDSystec herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), haftet MDSystec unbeschränkt. MDSystec haftet ebenfalls unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
11.4 MDSystec haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet MDSystec nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
11.5 Für die von MDSystec unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet MDSystec nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.6 Die Nutzer sind für die Sicherung ihrer Daten (Backup) selbst verantwortlich. MDSystec führt insbesondere kein Backup durch und ist für den zufälligen Verlust von Daten nicht verantwortlich.
12. Verjährung
Ansprüche von MDSystec gegen Unternehmer, die auf Entlohnung gerichtet sind, verjähren frühestens nach fünf Jahren.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Zur Sicherung der Vergütungsforderung gegen den Kunden behält sich MDSystec grundsätzlich das Eigentum an Waren und/oder Werken (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung vor.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, so behält sich MDSystec das Eigentum an Waren und/oder Werken bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
13.3 Der Kunde ist berechtigt, Waren, Werke und/oder sonstige Leistungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt MDSystec bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. MDSystec nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist weiter der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. MDSystec behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
13.4 Die Be- und Verarbeitung von Waren und/oder Werken durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von MDSystec. Wird die Kaufsache mit anderen, MDSystec nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt MDSystec das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde MDSystec anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für MDSystec.
13.5 Wird Vorbehaltsware vom Kunden mit dem Grundstück eines Dritten verbunden, so tritt der Kunde an MDSystec schon jetzt die, gegen den Dritten aus der Verbindung erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab; MDSystec nimmt die Abtretung an.
13.6 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum von MDSystec stehenden Waren sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von MDSystec unverzüglich hinzuweisen und MDSystec unverzüglich unter Übergabe aller, insbesondere der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen in Textform zu unterrichten.
13.7 Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware.
13.8 Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu lagern. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Natur-, Sachbeschädigung und Diebstahlschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten anfallen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchführen.
13.9 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen, Waren und/oder Werke nur widerruflich gestattet. MDSystec kann den Einsatz solcher Leistungen, Waren und/oder Werke, mit deren Vergütungszahlungen sich der Kunde in Verzug befindet, nach vorheriger Androhung für die Dauer des Verzuges widerrufen und/oder einstellen.
13.10 Bei Leistungseinstellungen nach Ziffer 13.9, kann MDSystec die Wiederfreischaltung der Leistung von einer Reaktivierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro abhängig machen.
13.11 MDSystec ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
14. Lieferung
14.1 MDSystec übernimmt kein Beschaffungsrisiko und haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
14.2 Angaben über Liefertermine verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten und sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich durch MDSystec ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin genannt worden ist. Liefertermine können auf Seiten von MDSystec nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
14.3 MDSystec ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind. Bei endgültigen Teillieferungen und/oder Teilleistungen, bei denen keine vollständige Lieferung und oder Leistung mehr möglich ist, verringert sich die Vergütung entsprechend.
14.4 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager.
14.5 Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
14.6 Mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung auf diesen über, sofern sich die Versendung aus Gründen verzögert, die beim Kunden liegen. Der Kunde trägt nach Gefahrübergang die Kosten für die Lagerung der Ware. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
14.7 Sollte eine bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil MDSystec ohne eigenes Verschulden und unter Beachtung entsprechender Sorgfalt vom Lieferanten trotz seiner vertraglichen Verpflichtung nicht beliefert wird, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist. Im Falle des Rücktritts, gleich durch welche Partei, wird MDSystec die bereits erbrachte Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. MDSystec ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig.
14.8 Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der ersten Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
14.9 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat MDSystec nicht zu vertreten und berechtigen MDSystec, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. MDSystec wird dem Kunden Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
14.10 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
15. Exportklausel
15.1 Der (Weiter-)Verkauf der Lieferungen und Leistungen kann dem deutschen, EU- oder US-Exportkontrollrecht sowie ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein (Weiter-)Verkauf in Embargoländer und/oder an gesperrte Personen und/oder an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen für Waffen, für Kerntechnik oder zu militärischen Zwecken verwenden können, ist genehmigungspflichtig.
15.2 Es obliegt dem Kunden, die Konformität mit den Rechtsvorschriften der Exportkontrolle zu prüfen und ggf. herzustellen.
15.3 MDSystec ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, wenn die Erfüllung des Vertrages Exportvorschriften verletzen würde. In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, die Rechtskonformität herzustellen. Ist die Rechtskonformität danach immer noch nicht hergestellt, so ist MDSystec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird MDSystec die bereits erbrachte Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten. MDSystec ist in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig. Letzteres gilt nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist.
16. Geheimhaltung
16.1 Im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit der Vertragsparteien werden ggf. vertrauliche Informationen und Unterlagen des Kompetenzbereichs des jeweils anderen offenbart. Die Parteien treffen daher die nachfolgende Vereinbarung zu dem Zweck, die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen und Unterlagen an unbefugte Dritte auszuschließen.
16.2 Die Parteien verpflichten sich, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Zusammenarbeit offenbarten vertraulichen Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei, gleich in welcher Form, Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Berufsträger, die kraft Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
16.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren auch nach Erfüllung, Kündigung oder Rückgängigmachung dieser Vereinbarung weiter. Soweit es sich um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) handelt, wird eine zeitlich unbeschränkte Geltung vereinbart.
16.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben bzw. nachweislich zu vernichten, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
17. Hosting
Für unsere Leistungen im Bereich Hosting gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen Hosting (BVB Hosting).
18. Domains
Für unsere Leistungen im Bereich Domains gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen Domains (BVB Domains).
19. Software as a Service (SaaS)
Für unsere Leistungen im Bereich Software as a Service (SaaS) gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen SaaS (BVB SaaS).
20. Softwarepflege
Für unsere Leistungen in der Softwarepflege gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen Softwarepflege (BVB Softwarepflege).
21. Managed Services (MS)
Für unsere Leistungen im Bereich Managed Services (MS) gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen Managed Services (BVB MS).
22. Hardware
Für unsere Leistungen im Bereich Hardware gelten ergänzend unsere Besonderen Vertragsbedingungen Hardware (BVB Hardware).
23. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen MDSystec an Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
24. Referenznennung
MDSystec darf den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. MDSystec darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und/oder Werbezwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiedergeben oder öffentlich zugänglich machen sowie auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde hat ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse in Textform geltend gemacht.
25. Schlussbestimmungen25.1 Diese AGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/oder Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
25.2 Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse der Sitz von MDSystec. Dies gilt auch für die Nacherfüllung.
25.3 Sind die Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von MDSystec der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt haben. Unabhängig davon ist MDSystec jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Besondere Vertragsbedingungen: Hosting (BVB: Hosting)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Hosting (im Folgenden: "BVB Hosting" oder "BVB") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich der Überlassung von Speicherplatz und/oder der Überlassung von Hardware und Software zur Bereitstellung von Speicherplatz zum Abruf von Daten über das Internet zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2. Hostingleistungen
2.1 MDSystec überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (z.B. Festplatte) und/oder Hardware und Software zur Bereitstellung von Speicherplatz zum Abruf von Daten über das Internet zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
2.2 Der genaue Umfang der Leistungen von MDSystec ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Umfang und die Preise für Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
2.3 MDSystec wird die Verbindung zwischen dem Speicherplatz und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die dort abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet weitergeleitet werden.
2.4 MDSystec schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das von MDSystec unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr abrufbar sind. MDSystec übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu den Daten, soweit nicht ausschließlich das von MDSystec betriebene Netz einschließlich der eigenen Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.2.5 MDSystec gewährleistet dabei eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Speicherplatz aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MDSystec liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Sollte es bei der Nutzung des Speicherplatzes zu Störungen kommen, so wird der Kunde MDSystec über diese Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine ggf. eingesetzten Skripte und/oder Programmroutinen nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungen und/oder Dienste von MDSystec beeinflussen oder gar stören können.
3.3 Dem Kunden ist es untersagt, den gegenständlichen Speicherplatz an einen Dritten zu verpachten oder Dritten die Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, ein eigenes Impressum gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen auf der über den Speicherplatz abrufbaren Webseite einzurichten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Dieses Impressum muss auch auf jeder Unterseite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es ist dem Kunden untersagt, MDSystec als Diensteanbieter im Impressum aufzuführen.
4. Verbotene Inhalte, verbotene Handlungen, SPAM
4.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die auf dem Speicherplatz abrufbaren Inhalte weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Der Kunde ist für seine abrufbaren Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. MDSystec ist nicht verpflichtet anlasslose Überprüfungen durchzuführen und führt diese auch nicht durch.
4.2 Dem Kunden ist es insbesondere untersagt folgende Inhalte abrufbar zu halten:- Inhalte, die gegen das Urheberrecht oder das Leistungsschutzrecht Dritter verstoßen.- Inhalte, die gegen das Kennzeichenrecht (z.B.: Markenrecht, Werktitelrecht und/oder Namensrecht) Dritter verstoßen.- Inhalte, die gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen.- Jugendgefährdende oder jugendbeeinträchtigende Inhalte, insbesondere erotischer Natur.- Sittenwidrige und/oder diffamierende und/oder beleidigende und/oder belästigende und/oder radikale Inhalte.- Schädliche Inhalte, insbesondere Viren, Trojaner, Exploits, Malware.
4.3 Bei der Nutzung von Email-Diensten ist es dem Kunden untersagt, Massennachrichten (im Folgenden "SPAM") zu versenden, ohne hierzu die vorherige Einwilligung der Adressaten gemäß der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingeholt und beweissicher protokolliert zu haben. Bei der Einrichtung der Emailadresse ist eine Bezeichnung zu wählen, die nicht entsprechend gegen Ziffer 4.2 verstößt.
4.4 Der Kunde hat jede Handlung zu unterlassen, die eine Straftat gegen MDSystec oder deren Kunden darstellt, insbesondere Computerbetrug (§ 263a StGB), das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§ 303b StGB).
5. Abschaltung
5.1 MDSystec ist berechtigt, den Speicherplatz vorübergehend abzuschalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Nutzung MDSystec aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die gegen die Ziffer 3 und/oder Ziffer 4 verstößt.
5.2 MDSystec wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn Maßnahmen nach Ziffer 5.1 unternommen werden. Der Kunde wird unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Nutzung herstellen bzw. herstellen lassen oder die Vertragsgemäßheit der derzeitigen Nutzung nachweisen.
5.3 MDSystec wird die gem. Ziffer 5.1 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder die bestehende Nutzung vertragsgemäß ist.
5.4 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gem. Ziffer 5.1 unberührt.
5.5 MDSystec ist berechtigt, den Speicherplatz abzuschalten, falls der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug kommt, welcher der Vergütung für einen Monat entspricht. MDSystec ist berechtigt, den Speicherplatz so lange abzuschalten, wie sich der Kunde in Verzug befindet. Auch während dieser Abschaltung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung fortlaufend zu bezahlen. Der Kunde hat es in solchen Fällen selbst in der Hand, den Verzug und damit die Abschaltung jederzeit zu beenden.
5.6 Eine Abschaltung gem. Ziffer 5.1 und/oder 5.5 stellt für sich betrachtet noch keine Kündigung des Nutzungsvertrages dar. Die Möglichkeit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6. Ergänzende Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei der Überlassung des Speicherplatzes und/oder der Hardware und Software zur Bereitstellung von Speicherplatz schließt MDSystec jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Hardware und/oder Software aus. Spätere Einwendungen und/oder Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von MDSystec oder Dritten, für die MDSystec haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für MDSystec möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. MDSystec haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von MDSystec stehen.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls eine der Parteien nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, hat dieser die Beweislast der Kündigung und deren ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang bei MDSystec zu tragen.
7.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend.
7.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;- oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;- oder MDSystec wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird;- oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere gegen die Ziffer 3 und/oder Ziffer 4 dieser BVB verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich.
7.4 MDSystec kann im Fall einer Kündigung nach Ziffer 7.3 zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.5 Die Kündigung von Zusatzleistungen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
7.6 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung. MDSystec behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
7.7 MDSystec ist berechtigt, mit Ablauf von drei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.
8. Backup
MDSystec ist nicht verpflichtet für die Sicherung von Daten (Backup) zu sorgen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich alleine verantwortlich.
9. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit MDSystec ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird MDSystec die Leistungsaufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO ausführen.
Besondere Vertragsbedingungen: Domains (BVB: Domains)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Domains (im Folgenden: "BVB Domains" oder "BVB") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich der Verwaltung von Domains, insbesondere der technischen Verwaltung von Domains zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsgrundlagen
2.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen von MDSystec zur Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und die Aufrechterhaltung der Registrierung (im Folgenden "Domainverwaltung").
2.2 Die Domain wird – je nach ihrer Endung (im Folgenden "Top-Level-Domain" oder "TLD") – von unterschiedlichen – meist nationalen – Organisationen (im Folgenden "Vergabestellen") auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Da je nach Vergabestelle unterschiedliche Bestimmungen bestehen, werden diese Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung von Domains unterhalb der jeweiligen TLD und gelten ergänzend zu den AGB und diesen BVB.
2.3 Verstöße gegen diese Registrierungsbedingungen können dazu führen, dass Domains unterhalb der jeweiligen TLD nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers an Dritte übertragen oder gelöscht werden. Insbesondere sind die länderspezifischen Auflagen der jeweiligen Landes-Top-Level-Domain (im Folgenden "ccTLD") hinsichtlich des Inhabers einer Domain und/oder eines örtlichen Zustellungsbevollmächtigten zu beachten.
2.4 Im Falle der Registrierung der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage von deren Registrierungsbedingungen zu Stande. Ausschließlich der Kunde wird Inhaber der Domain. MDSystec wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter für den Kunden. MDSystec wird zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
2.5 Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt MDSystec, sämtliche erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen Vergabestelle abzugeben und/oder von dieser entgegenzunehmen, um die Domain(s) für den Kunden registrieren zu lassen und zu verwalten.
3. Vergabestellen, Ergänzende Bedingungen
3.1 MDSystec bietet eine unverbindliche Übersicht über die Registrierungsbedingungen der entsprechenden Vergabestellen unter <LINK>. MDSystec bemüht sich diese Übersicht aktuell zu halten, kann aber Irrtümer und Änderungen nicht ausschließen und behält sich diese vor, insbesondere da die einzelnen Vergabestellen ihre Registrierungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, ohne dass dies im Einflussbereich von MDSystec steht.
3.2 Die zuständige Vergabestelle für Domains unterhalb der TLD ".de" ist die DENIC e.G. (www.denic.de). Ergänzend zu den AGB und diesen BVB gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
3.3 Bei Domainregistrierungen unterhalb der TLD .com, .net, .org, (im Folgenden "CNO") oder anderer generischer Top-Level-Domains (wie .info, .biz, .eu, etc.) akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien sowie Registrierungs- und Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Kennzeichenrechten und/oder sonstigen Schutzrechten. Der Kunde wird auf die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (im Folgenden "UDRP") sowie weitere einschlägige ICANN Bestimmungen und/oder Bedingungen hingewiesen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung von Domains unterhalb sonstiger Top-Level-Domains, insbesondere länderspezifischer TLDs (wie .at, .ch, co.uk, .us, etc.).
4. Domainregistrierung, Domainverwaltung
4.1 MDSystec ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vom Kunden gewünschte Domain bereits an einen Dritten vergeben ist (im Folgenden "Verfügbarkeitsprüfung"). MDSystec prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt (im Folgenden "Unbedenklichkeitsprüfung"). Die Prüfung auf Verfügbarkeit und Unbedenklichkeit obliegt alleine dem Kunden.
4.2 Falls die Verfügbarkeitsprüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschte Domain noch nicht an einen Dritten vergeben ist, wird MDSystec die erforderlichen Maßnahmen zur Registrierung der Domain im Auftrag und auf den Namen des Kunden bei der jeweils zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten (im Folgenden "Domainanmeldung"). MDSystec steht es frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der Vergabestelle oder über einen dazwischen geschalteten Provider zu beantragen.
4.3 Falls die vom Kunden gewünschte Domain bereits an einen Dritten vergeben ist, wird MDSystec den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain(s) bestehen für MDSystec nicht.
4.4 MDSystec schuldet nicht den Erfolg der Domainanmeldung. MDSystec hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. MDSystec kann daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die beantragte Domain tatsächlich zugeteilt wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Domainzuteilung in der Regel nach dem sog. Windhundprinzip erfolgt (first come, first served). MDSystec ist für etwaige Verzögerungen auf Seiten der Vergabestelle nicht verantwortlich.
4.5 Nach Registrierung der Domain(s) auf den Kunden ist MDSystec verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen und ggf. etwaigen dazwischen geschalteten Providern alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domain(s) aufrecht zu erhalten (im Folgenden "Erneuerung"). Den Erfolg dieser Maßnahmen, d.h. die tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung, schuldet MDSystec nicht.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolge als Domain ausschließlich alleine verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung die Verfügbarkeit zu prüfen. Insbesondere hat er zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf nur solche Domains bei MDSystec zur Registrierung oder zum Transfer beauftragen, bei denen sich nach der Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung oder dem Transfer der Domain(s).
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die vertragsgegenständlichen Domain(s) erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, unverzüglich mitzuwirken.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet die für die Domainregistrierung notwendigen Daten richtig und vollständig anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich zu berichtigen.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, nur dann einen Transfer für eine Domain zu starten, wenn er entweder der Inhaber der Domain ist oder die Zustimmung des Domaininhabers zum Providerwechsel nachweisen kann.
6. Abschaltung
6.1 MDSystec ist berechtigt, die Domain vorübergehend abzuschalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Nutzung und/oder Registrierung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Nutzung und/oder Registrierung MDSystec aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere eine Nutzung, die gegen die Ziffer 5 verstößt.
6.2 MDSystec wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn Maßnahmen nach Ziffer 6.1 unternommen werden. Der Kunde wird unverzüglich entweder den vertragsgemäßen Zustand der Nutzung und/oder Registrierung herstellen bzw. herstellen lassen oder die Vertragsgemäßheit der derzeitigen Nutzung und/oder Registrierung nachweisen.
6.3 MDSystec wird die gem. Ziffer 6.1 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde nachweist, dass entweder der vertragsgemäße Zustand wiederhergestellt oder die bestehende Nutzung und/oder Registrierung vertragsgemäß ist.
6.4 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gem. Ziffer 6.1 unberührt.
6.5 MDSystec ist berechtigt, die Domain abzuschalten, falls der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug kommt, welcher der Vergütung für einen Monat entspricht. Auch während dieser Abschaltung, ist der Kunde verpflichtet eine Vergütung fortlaufend zu bezahlen. Der Kunde hat es in solchen Fällen selbst in der Hand, den Verzug und damit die Abschaltung jederzeit zu beenden.
6.6 Eine Abschaltung gem. Ziffer 6.1 und/oder Ziffer 6.5 stellt für sich betrachtet noch keine Kündigung des Nutzungsvertrages dar. Die Möglichkeit der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7. Kündigung
7.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls eine der Parteien nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, hat dieser die Beweislast der Kündigung und deren ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang bei MDSystec zu tragen.
7.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend.
7.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem- der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;- der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten insbesondere gegen die Ziffer 5 dieser BVB verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich;- die Domain aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines ordentlichen Gerichts oder nach der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) an eine dritte Person zu übertragen oder die Registrierung aufzuheben ist.
7.4 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung. MDSystec behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
7.5 Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits fällige Entgelte sind vom Kunden in voller Höhe zu zahlen. Bereits gezahlte fällige Entgelte werden nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.
7.6 Nach Beendigung des Vertrages ist MDSystec berechtigt, die Domain freizugeben (zu löschen) oder an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben, soweit der Kunde nicht unverzüglich einen Wechsel zu einem anderen Provider durchführt.
7.7 Die Verpflichtung von MDSystec an einem Providerwechsel mitzuwirken besteht erst dann, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
8. Preisanpassung
Soweit die jeweiligen Vergabestellen ihre Preisgestaltung für die Registrierung und/oder Erneuerung der Domains unterhalb der jeweiligen TLD ändern, ist MDSystec berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung für den Kunden unzumutbar sein, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Besondere Vertragsbedingungen: Software as a Service (SaaS) (BVB: SaaS)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Software as a Service (SaaS) (im Folgenden: „BVB SaaS“ oder „BVB“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich der Überlassung von Software zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieser BVB ist die Bereitstellung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Software zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Software und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Software sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) in vereinbartem Umfang durch MDSystec gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2 MDSystec setzt im Bereich SaaS sowohl proprietäre, als auch Open-Source-Software ein.
2. Leistungen von MDSystec
2.1 MDSystec hält ab Vertragsbeginn auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden: Server) die Software in der jeweils durch MDSystec aktuell freigegebenen Version zur Nutzung bereit.
2.2 Software, insbesondere Open-Source-Software muss nicht dem jeweils aktuellen Versionsstand der Software entsprechen. Es steht MDSystec frei, jeweils den Versionsstand der Software einzusetzen, der den aktuellen Anforderungen der serverseitigen Systemumgebung, insbesondere in Bezug auf Kompatibilität und Sicherheit entspricht.
2.3 Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung der Software eine Änderung von grundsätzlichen und erheblichen Funktionalitäten der Software einhergehen, wird MDSystec dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2.4 MDSystec hält auf dem Server ab Vertragsbeginn für die Anwendungsdaten Speicherplatz im Umfang von <GB> bereit. Für die Bereitstellung von Speicherplatz gilt die BVB Hosting. Darüber hinaus benötigter Speicherplatz ist zusätzlich zu vergüten.
2.4 Übergabepunkt für die Software und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von MDSystec.
2.5 Für Änderungen am technischen System von MDSystec gilt die Widerspruchslösung in Ziffer 2.3 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt ist MDSystec nicht verantwortlich.
3. Zugang/Verfügbarkeit
3.1 MDSystec übermittelt dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten. Sämtliche Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Kennwörter zu ändern. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird MDSystec unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
3.2 MDSystec gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresdurchschnitt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Speicherplatz aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MDSystec liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
3.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Mängeln in Bezug auf die Software gelten, ergeben sich grundsätzlich aus den BVB Softwarepflege.
4. Nutzungsrechte
4.1 Der Kunde erhält am proprietären Teil der Software das einfache, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Das Nutzungsrecht ist nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
4.2 Die Open-Source-Komponenten sind von der Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich ausgenommen. Für die Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz. Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Open-Source-Komponenten ein Lizenzvertrag ausschließlich zwischen den jeweiligen Rechteinhabern der Open-Source-Software und dem Kunden zustande kommt. MDSystec hat keinen Einfluss auf die Lizenzbedingungen der Open-Source-Software oder auf die Rechteinhaber der Open-Source-Software.
4.3 Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen.
4.5 Sofern MDSystec während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
4.6 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
4.7 MDSystec haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte oder der jeweiligen Lizenzbedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz ergibt.
5. Datensicherung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Software MDSystec Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern.
5.3 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen wird MDSystec die Anwendungsdaten regelmäßig, mindestens kalendertäglich, sichern. Für die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten gleich welcher Art, insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist jedoch ausschließlich der Kunde verantwortlich.
6. Ergänzende Haftungsbeschränkungen
6.1 Bei der Überlassung der Software und/oder des Speicherplatzes und/oder der Hardware und Software zur Bereitstellung von Speicherplatz schließt MDSystec jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Software und/oder der Hardware aus. Spätere Einwendungen und/oder Ansprüche wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
6.2 Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von MDSystec oder Dritten, für die MDSystec haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für MDSystec möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. MDSystec haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu der vertragsgegenständlichen Software und/oder dem Speicherplatz, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von MDSystec stehen.
7. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit MDSystec ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird MDSystec die Aufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO ausführen.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls eine der Parteien nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, hat dieser die Beweislast der Kündigung und deren ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang bei MDSystec zu tragen.
8.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend.
8.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;- oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;- oder MDSystec wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird;- oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere gegen die Ziffer 3 und/oder Ziffer 4 der BVB Hosting verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich.
8.4 MDSystec kann im Fall einer Kündigung nach Ziffer 8.3 zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.5 Die Kündigung von Zusatzleistungen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
8.6 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung. MDSystec behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
9. Beendigung des Vertrags
9.1 Nach Beendigung des Vertrags wird MDSystec dem Kunden die Anwendungsdaten zur Verfügung stellen. Die Übermittlung der Anwendungsdaten an einen Dritten kann MDSystec von einem zusätzlichen Entgelt abhängig machen.
9.2 Der Kunde hat keinen Anspruch, den proprietären Teil der Software nach Beendigung des Vertrags weiter zu nutzen oder in anderer Form überlassen zu bekommen.
9.3 MDSystec ist berechtigt, mit Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Vertrags und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.
Besondere Vertragsbedingungen: Managed Services (MS) (BVB: MS)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Managed Services (MS) (im Folgenden: "BVB MS" oder "BVB") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich der Erbringung von Serviceleistungen zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser BVB ist die entgeltliche Übernahme und Steuerung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Serviceleistungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen und die der Kunde an MDSystec auslagert. Der Umfang und die Servicezeiten sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
2. Leistungen von MDSystec
2.1 MDSystec erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
2.2 MDSystec ist berechtigt, die Leistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen.
2.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die bei Nichtverfügbarkeit und/oder bei Vorliegen von Mängeln in Bezug auf die Serviceleistung gelten, ergeben sich aus den BVB Softwarepflege.
3. Übernahme der auszulagernden Serviceleistung
3.1 Leistungen, die nicht von MDSystec erstellt, installiert oder konfiguriert worden sind, werden zuvor von MDSystec überprüft, bewertet und ggf. in einen funktionierenden Zustand versetzt, falls dies für die Prüfung erforderlich ist (in Folgenden: „Übernahmeprüfung“). MDSystec kann diese Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
3.2 MDSystec hat weder die Pflicht, noch die Obliegenheit, die auszulagernde Serviceleistung auf Rechtskonformität zu prüfen. Die Einhaltung der rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Erfordernisse der Serviceleistung, sowie aller Bestandteile liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
3.3 Im Falle, dass MDSystec der Zugang zu der Serviceleistung aus einem vom Kunden zu vertretenen Umstand entzogen wird, so ist MDSystec berechtigt, die Leistungen so lange einzustellen, bis der Zugang wiederhergestellt worden ist. MDSystec wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Auch während dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet eine Vergütung fortlaufend zu bezahlen.
3.4 Dem Kunden obliegt es, nach Beendigung der Zusammenarbeit, die Zugangsdaten zu ändern.
4. Ergänzende Gewährleistungsbeschränkungen
4.1 Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Serviceleistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an der ausgelagerten Leistung in seinem Herrschaftsbereich Änderungen vornehmen, denen MDSystec vorher nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass der Fehler nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.
4.2 Sofern von MDSystec erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Leistungsbeschreibung erfasst sind, trägt der Kunde die Kosten einschließlich eventuell anfallender Reisekosten und Spesen nach Maßgabe der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze von MDSystec.
4.3 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
5. Mitwirkungspflichten
5.1 Der Kunde wird MDSystec bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf eigene Kosten unterstützen und alles dafür Notwendige veranlassen.
5.2 Der Kunde wird insbesondere bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, die Software sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und MDSystec einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware und ggf. weiterer Unterlagen melden.
5.3 Der Kunde wird insbesondere MDSystec (im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften) bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und (erforderlichenfalls) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit MDSystec oder deren Beauftragten anweisen.
5.4 Der Kunde wird insbesondere MDSystec den Zugang, insbesondere Fernzugriff zu den Rechnern, bzw. Servern auf denen sowie den Zutritt zu den Räumen gewähren, in denen die Serviceleistungen zu erbringen sind und MDSystec alle Informationen, insbesondere Zugangsdaten mitteilen, die dafür erforderlich sind.
6. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit MDSystec ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird MDSystec die Aufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO ausführen.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls eine der Parteien nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, hat dieser die Beweislast der Kündigung und deren ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang bei MDSystec zu tragen.
7.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend.
7.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;- oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;- oder MDSystec wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird;- oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere gegen die Ziffer 3 und/oder Ziffer 4 der BVB Hosting verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich.
7.4 MDSystec kann im Fall einer Kündigung nach Ziffer 7.3 zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7.5 Die Kündigung von Zusatzleistungen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
7.6 Das Vertragsverhältnis endet mit Wirksamwerden der Kündigung. MDSystec behält sich das Recht vor, die Zugangsdaten mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren.
8. Beendigung des Vertrags
8.1 Nach Beendigung des Vertrags wird MDSystec dem Kunden die Rückübernahme der Serviceleistungen ermöglichen. Leistungen im Zusammenhang mit der Rückübernahme kann MDSystec von einem zusätzlichen Entgelt abhängig machen.
8.2 MDSystec ist berechtigt, mit Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Vertrags und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.
Besondere Vertragsbedingungen: Hardware (BVB: Hardware)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Hardware (im Folgenden: "BVB Hardware" oder "BVB") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich des Verkaufs und/oder der Überlassung von Hardware zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Kunde erwirbt von MDSystec die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Geräte (Hardware) einschließlich der in der Leistungsbeschreibung genannten Betriebssoftware, sowie ggf. weiterer Software (zusammen im Folgenden auch als Produkte bezeichnet). Die Software ist in ausführbarer Form (Objektcode) auf den Geräten installiert. Quellcodes werden nicht mitgeliefert.
2.2 Für Hardware, Betriebssystem und Software erhält der Kunde die vom jeweiligen Hersteller vorgesehene und bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch). Die Dokumentation kann auch online bereitgestellt werden.
2.3 Der Kunde erhält an der auf der Hardware installierten Software das einfache (nicht ausschließliche) Recht, diese auf Dauer zu nutzen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt die Hardware ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.
3.2 Sind in der Leistungsbeschreibung der Aufbau und die Inbetriebnahme durch MDSystec vereinbart, so hat der Kunde MDSystec den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gewähren.
3.3 Der Kunde hat für ordnungsgemäße Umgebungskonditionen, insbesondere für Belüftung, Kühlung und entsprechend ausreichende Elektroanschlüsse zu sorgen.
4. Ergänzende Gewährleistungsbeschränkungen
4.1 Die Sachmängelhaftung für die gelieferte Hard- und Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an der gelieferten Hard- und/oder Software Änderungen vornehmen, denen MDSystec vorher nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass der Fehler nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.
4.2 Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die gelieferte Software erlischt, soweit der Kunde zur Verfügung gestellte Patches, Bugfixes, Updates oder Upgrades nicht annimmt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Fehler nicht darauf zurückzuführen ist. Dies gilt nur, soweit der fragliche Fehler durch den nicht installierten Patch, Bugfix, das Update oder Upgrade behoben worden wäre.
4.3 Sofern von MDSystec erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Leistungsbeschreibung erfasst sind, trägt der Kunde die Kosten einschließlich eventuell anfallender Reisekosten und Spesen nach Maßgabe der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze von MDSystec.
4.4 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
5. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit MDSystec ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird MDSystec die Leistungsaufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO ausführen.
Besondere Vertragsbedingungen: Softwarepflege (BVB: Softwarepflege)(Stand 12/2021)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Softwarepflege (im Folgenden: "BVB Softwarepflege" oder "BVB") gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die MDSystec im Bereich der Softwarepflege zur Verfügung stellt.
1.2 MDSystec ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn MDSystec auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. MDSystec wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannten Fristen und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
2. Gegenstand
2.1 Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Softwareprodukte (im Folgenden: "Software") durch MDSystec. Der Umfang und die Servicezeiten sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.2 Soweit in der Leistungsbeschreibung keine Reaktionszeiten festgelegt sind, beträgt die Reaktionszeit von MDSystec zwei Werktage.
2.3 Soweit in der Leistungsbeschreibung keine Beseitigungszeiten festgelegt sind, beträgt die Beseitigungszeit von MDSystec sieben Werktage nach Ablauf der oben genannten Reaktionszeit.
2.4 Soweit in der Leistungsbeschreibung keine Updatezeiten festgelegt sind, beträgt die Updatezeit von MDSystec zehn Werktage nach Bekanntmachung des jeweiligen Updates durch den jeweiligen Hersteller, vorbehaltlich eines ggf. vereinbarten Update-Managements, welches Vorrang hat. Soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart, sind Upgrades von dieser Vereinbarung ausgenommen.
2.5 Die Parteien sind sich einig, dass Samstage, Sonntage und/oder Feiertage keine Werktage sind.
2.6 MDSystec ist berechtigt, die Leistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen.
3. Übernahme/Voraussetzungen für Softwarepflege
3.1 Software, die nicht von MDSystec erstellt und/oder installiert worden ist, wird zuvor von MDSystec überprüft, bewertet und ggf. in einen lauffähigen Zustand versetzt, falls dies für die Prüfung erforderlich ist (in Folgenden: „Übernahmeprüfung“). MDSystec kann diese Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
3.2 Sofern die Software nicht der aktuellen Version entspricht, kann MDSystec das Update/Upgrade auf die aktuelle Version von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
3.3 MDSystec hat weder die Pflicht, noch die Obliegenheit, die Software auf ordnungsgemäße Lizenzierung zu prüfen. Die ordnungsgemäße Lizenzierung der Software, sowie aller Bestandteile liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
3.4 Voraussetzung für Leistungen von MDSystec ist, dass der Kunde die zu pflegende Software unter den in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Zugängen, sowie in der spezifizierten Soft- und Hardwareumgebung betreibt. Werden die in der Leistungsbeschreibung genannten Spezifikationen geändert, sind diese Änderungen MDSystec unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Im Falle, dass MDSystec der Zugang zu der zu pflegenden Software aus einem vom Kunden zu vertretenen Umstand entzogen wird, so ist MDSystec berechtigt, die Leistungen so lange einzustellen, bis der Zugang wiederhergestellt worden ist. MDSystec wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Auch während dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet eine Vergütung fortlaufend zu bezahlen.
3.6 Dem Kunden obliegt es, nach Beendigung der Zusammenarbeit, die Zugangsdaten zu der entsprechenden Software zu ändern.
4. Fehlerbehebung
4.1 Ist in der Leistungsbeschreibung eine Fehlerbehebung vereinbart, so gelten folgende Fehlerklassifikationen, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt worden ist.
4.2 Betriebsverhindernder Fehler (Kategorie 1): Ein betriebsverhindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird (und dieser Fehler nicht mit zumutbaren organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann).
4.3 Betriebsbehindernder Fehler (Kategorie 2): Ein betriebsbehindernder Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkung aber zugleich auch nicht nur unerheblich ist und mit zumutbaren organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln nicht umgangen werden kann.
4.4 Sonstiger Fehler (Kategorie 3): Ein sonstiger Fehler liegt vor, wenn die Nutzung der Software nicht unmittelbar und/oder nicht bedeutend/erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere bei ungünstig definierten Grundeinstellungen oder fehlenden kosmetischen Funktionen oder Einstellungen.
4.5 Im Zweifel entscheidet MDSystec über die Einordnung eines Fehlers nach eigenem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.
4.6 Art und Weise der Fehlerbehebung stehen im billigen Ermessen von MDSystec. Bietet MDSystec dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Fehlern Patches, Bugfixes, eine neue Softwareversion oder Programmteile, etc. an, so hat der Kunde diese (wenn und sobald es für ihn zumutbar ist) zu übernehmen und gemäß den Installationsanweisungen zu installieren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits in der Leistungsbeschreibung durch MDSystec direkt durchgeführt werden soll.
4.7 Die Behebung eines Fehlers kann auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen, es sei denn, dies ist ihm nicht zumutbar.
4.8 MDSystec ist berechtigt, bis zur endgültigen Behebung eines Fehlers eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers (Workaround) bereitzustellen, soweit dies möglich und bezüglich der Auswirkungen des Fehlers dem Kunden zumutbar ist.
5. Zusatzleistungen
Folgende Leistungen sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten, sofern sie nicht bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sind:- Leistungen vor Ort beim Kunden.- Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Bürozeiten (Montag bis Freitag, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von MDSystec vorgenommen werden.- Leistungen an der Software, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden oder Dritten, beispielsweise Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, erforderlich werden.- Einweisung und Schulung bzgl. der Software.- Anpassungen der Software an geänderte und/oder neue Anlagen, Geräte, Server oder Betriebssysteme des Kunden.- Beseitigung von Funktionsstörungen aufgrund von Eingriffen Dritter oder durch Schadprogramme, insbesondere Computerviren, -würmer oder Trojaner.- Beratungsleistungen für Software, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten ist.- Leistungen an der Software, die der Beseitigung ungewöhnlicher, nicht von MDSystec zu vertretender Störungen dienen, insbesondere aufgrund von Katastrophen, Naturkatastrophen, Feuer, Unfällen, mangelnder Pflege, Missbrauch, Vandalismus, Überspannung, Blitzschlag, Stromausfall, Feuchtigkeit und Wasserschäden.- Anpassungen der Software auf Wunsch des Kunden und Anpassungen, die aufgrund von gesetzlichen, regulatorischen, behördlichen oder verordnungsrechtlichen Vorgaben erforderlich werden.- Leistungen, die den Umfang der Leistungsbeschreibung überschreiten oder zusätzliche, nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegte Leistungen.
6. Ergänzende Gewährleistungsbeschränkungen
6.1 Nur die jeweils letzte dem Kunden von MDSystec zur Verfügung gestellte Version der Software unterliegt der Gewährleistung.
6.2 Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Pflegeleistungen und/oder die gelieferte Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an der zu pflegenden oder gelieferten Software Änderungen vornehmen, denen MDSystec vorher nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde nachweist, dass der Fehler nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleridentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.
6.3 Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Pflegeleistungen und/oder die gelieferte Software erlischt, soweit der Kunde zur Verfügung gestellte Patches, Bugfixes, Updates oder Upgrades nicht annimmt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Fehler nicht darauf zurückzuführen ist. Dies gilt nur, soweit der fragliche Fehler durch den nicht installierten Patch, Bugfix, das Update oder Upgrade behoben worden wäre.
6.4 Sofern von MDSystec erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Leistungsbeschreibung erfasst sind, trägt der Kunde die Kosten einschließlich eventuell anfallender Reisekosten und Spesen nach Maßgabe der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Stunden- und Reisekostensätze von MDSystec.
6.5 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn MDSystec Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von MDSystec zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls eine der Parteien nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Im Falle der Kündigung durch den Kunden, hat dieser die Beweislast der Kündigung und deren ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zugang bei MDSystec zu tragen.
7.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden. Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und nicht abschließend.
7.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder- der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;- oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;- oder MDSystec wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird;- oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten dieser BVB verstößt. Je nach Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich.
7.4 Die Kündigung von Zusatzleistungen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
7.5 MDSystec ist berechtigt, mit Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Vertrags und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des Kunden unwiederbringlich zu löschen.
8. Backup
Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich alleine verantwortlich. MDSystec ist nicht verpflichtet für die Sicherung von Daten (Backup) zu sorgen, außer dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
9. Mitwirkungspflichten
9.1 Der Kunde wird MDSystec bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf eigene Kosten unterstützen und alles dafür Notwendige veranlassen.
9.2 Der Kunde wird insbesondere bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, die Software sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und MDSystec einen Fehler unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware und ggf. weiterer Unterlagen melden.
9.3 Der Kunde wird insbesondere MDSystec (im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften) bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und (erforderlichenfalls) seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit MDSystec oder deren Beauftragten anweisen.
9.4 Der Kunde wird insbesondere MDSystec den Zugang, insbesondere Fernzugriff zu den Rechnern, bzw. Servern gewähren, auf denen die zu pflegende Software gespeichert und/oder geladen ist und MDSystec alle Informationen, insbesondere Zugangsdaten mitteilen, die dafür erforderlich sind.
10. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit MDSystec ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt, wird MDSystec die Leistungsaufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO ausführen.